Branche · Gesundheitswesen
Datenschutz für das Gesundheitswesen in NRW
Patientendaten sind besonders sensibel (Art. 9 DSGVO). Zusätzlich gilt die Schweigepflicht nach § 203 StGB — Verstöße sind kein Bußgeld, sondern eine Straftat. Wir übernehmen die komplette Pflicht-Dokumentation für Ihre Einrichtung.
Art. 9
Gesundheitsdaten besonders geschützt
§ 203
Schweigepflicht — Straftatbestand
72 h
Meldepflicht bei Datenpannen
Was wir für Ihre Einrichtung übernehmen
Die komplette Pflicht-Dokumentation für Heilberufe
Bestellung als externer DSB inkl. Meldung an die LDI NRW
Verfahrensverzeichnis (VVT) für alle Praxis-/Klinik-Prozesse
Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO
Auftragsverarbeitungsverträge mit Laboren, Abrechnungsstellen, IT
Löschkonzept nach DIN 66398 inkl. Aufbewahrungsfristen
Datenschutz-Folgenabschätzung für TI, ePA, Videosprechstunde
Datenschutzhinweise für Anmeldung, Aufklärung & Webseite
Cookie-Banner & Prüfung von Doctolib, Jameda, Google Maps
Pflichtschulungen für MFAs, ZFAs, Pflege und Ärzteschaft
Sofort-Support bei Datenpannen (72-h-Frist) und § 203 StGB


