Branche · Öffentlicher Sektor

Externer Datenschutzbeauftragter für Kommunen & Behörden in NRW

Städte, Gemeinden, Eigenbetriebe und Zweckverbände unterliegen DSGVO und LDSG NRW gleichzeitig. Wir bringen Verwaltungs- und CISO-Praxis mit — und arbeiten LDI-konform.

TÜV-zertifizierter
Datenschutzbeauftragter
TÜV-zertifizierter
Datenschutzauditor
CIPP (IAPP)
Privacy Professional
CISO
Kommunalverwaltung
Risiko für Kommunen

Aufsicht. Presse. Haushalt.

Kommunen werden bei Datenschutzverstößen doppelt bestraft: durch die LDI NRW und durch die Öffentlichkeit. Fehlende Dokumentation kostet Vertrauen, Geld und politische Glaubwürdigkeit.

20 Mio. €
Bußgeldrahmen DSGVO
72 h
Meldung an LDI NRW
Art. 9
Sozial- & Gesundheitsdaten
LDSG
NRW-Sonderpflichten
Pflicht-Dokumentation — wir liefern alles

Sauber. Prüfbar. LDI-konform.

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
TOM nach Art. 32 DSGVO
Auftragsverarbeitungsverträge (AVV)
Löschkonzept nach DIN 66398
DSFA für Bürgerportale & Fachverfahren
Cookie-Banner & Webseiten-Hinweise
Datenpannen-Meldeprozess (72 h)
Bestellung & Meldung an LDI NRW
Pflicht-Doku für unsere Verwaltung anfragen

Bestellung als externer DSB

Benennung nach Art. 37 DSGVO & § 11 LDSG NRW inkl. Meldung an die LDI.

Verfahrensverzeichnis & TOM

Aufbau und Pflege LDI-konformer Pflicht-Dokumentation, Löschkonzept.

Schulung Beschäftigte

Pflichtschulungen für Bürgermeister, Amtsleitung und Mitarbeitende.

Eigenbetriebe & kommunale GmbH

Datenschutz für Stadtwerke, Kliniken, Bäder, Wohnungsgesellschaften.

Zweckverbände & IKZ

Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortung sauber geregelt.

ISMS-Schnittstelle

Verbindung zu BSI-Grundschutz / ISMS — Datenschutz & Informationssicherheit aus einer Hand.

FAQ

Häufige Fragen aus Kommunen

Müssen Kommunen einen DSB bestellen?

Ja. Öffentliche Stellen müssen unabhängig von Beschäftigtenzahl einen Datenschutzbeauftragten benennen (Art. 37 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 11 LDSG NRW).

Können wir den DSB extern bestellen?

Ja. Die Bestellung eines externen DSB ist in NRW zulässig und in vielen Verwaltungen die effizientere Lösung.

Was passiert bei Datenpannen?

Wir unterstützen bei der 72-Stunden-Meldung an die LDI NRW, der Dokumentation und ggf. Benachrichtigung Betroffener.

Angebot für Ihre Kommune

Kostenloses, unverbindliches Erstgespräch — vor Ort in NRW oder remote.

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