Externer Datenschutzbeauftragter für Kommunen & Behörden in NRW
Städte, Gemeinden, Eigenbetriebe und Zweckverbände unterliegen DSGVO und LDSG NRW gleichzeitig. Wir bringen Verwaltungs- und CISO-Praxis mit — und arbeiten LDI-konform.
Aufsicht. Presse. Haushalt.
Kommunen werden bei Datenschutzverstößen doppelt bestraft: durch die LDI NRW und durch die Öffentlichkeit. Fehlende Dokumentation kostet Vertrauen, Geld und politische Glaubwürdigkeit.
Sauber. Prüfbar. LDI-konform.
Bestellung als externer DSB
Benennung nach Art. 37 DSGVO & § 11 LDSG NRW inkl. Meldung an die LDI.
Verfahrensverzeichnis & TOM
Aufbau und Pflege LDI-konformer Pflicht-Dokumentation, Löschkonzept.
Schulung Beschäftigte
Pflichtschulungen für Bürgermeister, Amtsleitung und Mitarbeitende.
Eigenbetriebe & kommunale GmbH
Datenschutz für Stadtwerke, Kliniken, Bäder, Wohnungsgesellschaften.
Zweckverbände & IKZ
Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortung sauber geregelt.
ISMS-Schnittstelle
Verbindung zu BSI-Grundschutz / ISMS — Datenschutz & Informationssicherheit aus einer Hand.
Häufige Fragen aus Kommunen
Müssen Kommunen einen DSB bestellen?
Ja. Öffentliche Stellen müssen unabhängig von Beschäftigtenzahl einen Datenschutzbeauftragten benennen (Art. 37 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 11 LDSG NRW).
Können wir den DSB extern bestellen?
Ja. Die Bestellung eines externen DSB ist in NRW zulässig und in vielen Verwaltungen die effizientere Lösung.
Was passiert bei Datenpannen?
Wir unterstützen bei der 72-Stunden-Meldung an die LDI NRW, der Dokumentation und ggf. Benachrichtigung Betroffener.
Angebot für Ihre Kommune
Kostenloses, unverbindliches Erstgespräch — vor Ort in NRW oder remote.
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