Häufige Fragen zum externen DSB
Die wichtigsten Antworten rund um Bestellung, Kosten, Ablauf und Haftung — kurz und verständlich.
Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?
Nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG: u. a. bei öffentlichen Stellen, ab 20 Personen, die regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, sowie bei besonderen Verarbeitungen (z. B. Gesundheitsdaten, Profiling, umfangreiche Beobachtung).
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Bei uns ab 250 €/Monat zzgl. USt., abhängig von Unternehmensgröße, Branche und Umfang. Einmalige Leistungen (Erstaudit, Dokumentenerstellung) auf Anfrage. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Was sind die Vorteile eines externen DSB gegenüber einem internen?
Unabhängigkeit, Fachkunde (TÜV-zertifiziert), Haftungsverlagerung, kein Sonderkündigungsschutz für Mitarbeitende, planbare Kosten, branchenübergreifende Erfahrung.
Wie läuft die Bestellung ab?
1. Kostenloses Erstgespräch (30 Min). 2. Angebot & Vertrag. 3. Offizielle Bestellung nach Art. 37 DSGVO. 4. Meldung an die LDI NRW. 5. Erstaudit & Aufbau der Dokumentation. 6. Laufende Betreuung.
Wer haftet bei Datenschutzverstößen?
Verantwortlich bleibt nach DSGVO immer die Geschäftsführung. Der DSB berät, überwacht und dokumentiert — und reduziert so das Bußgeldrisiko erheblich. Externe DSB sind zusätzlich berufshaftpflichtversichert.
Können wir den DSB wechseln?
Ja. Der Wechsel ist jederzeit möglich. Wir übernehmen Ihre bestehende Dokumentation, prüfen sie und führen die Betreuung nahtlos fort. Die Abmeldung des bisherigen DSB bei der LDI NRW übernehmen wir.
Arbeiten Sie auch remote?
Ja. Audits, Schulungen und Beratung können vor Ort (Köln, Düsseldorf, Leverkusen, Bergisch Gladbach, Aachen) oder vollständig remote stattfinden — je nach Wunsch.
In welchen Branchen sind Sie tätig?
Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Kliniken & MVZ, Pflege, Kommunen & Behörden, Vereine, Steuerberater, Handwerk, Schulen, Hausverwaltungen, Fitness & Gesundheit, IT-Agenturen sowie Online-Shops.
Wie schnell können Sie starten?
In der Regel innerhalb von 1–2 Wochen nach Vertragsschluss. Im Akutfall (z. B. nach einer Datenpanne) auch kurzfristiger.
Was passiert bei einer Datenpanne?
Wir unterstützen bei der 72-Stunden-Meldung nach Art. 33 DSGVO an die LDI NRW, der Bewertung des Risikos, der Kommunikation mit Betroffenen (Art. 34) und der Dokumentation. Ziel: Bußgeld vermeiden, Schaden begrenzen.
Ihre Frage war nicht dabei?
Schreiben Sie uns — 30 Minuten Erstgespräch, kostenlos und unverbindlich.
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