Datenschutz an Schulen und Bildungseinrichtungen
Bildungseinrichtungen verarbeiten überwiegend Daten von Minderjährigen — ein besonders sensibler Bereich mit eigenem Schulgesetz und Landesdatenschutzrecht.
Typische Datenschutz-Themen in dieser Branche
Aus über zehn Jahren operativer Praxis kennen wir die wiederkehrenden Schwachstellen — und liefern Lösungen, die im Audit standhalten.
- Daten von Minderjährigen und Einwilligung (Art. 8 DSGVO, Erziehungsberechtigte)
- Lernplattformen, Schulclouds und Videokonferenz-Tools datenschutzkonform einsetzen
- Foto- und Videoaufnahmen bei Schulveranstaltungen
- Noten-, Gesundheits- und Förderdaten (teils besondere Kategorien, Art. 9)
- Schulgesetz NRW und Landesrecht neben der DSGVO
- Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler
In 4 Schritten zur prüfungsfesten Dokumentation
Erstgespräch
Erste Beratung kostenlos und unverbindlich. Wir klären Bedarf, Pflicht und Umfang.
Initial-Audit
Bestandsaufnahme von Prozessen, IT und vorhandener Doku — innerhalb von 2 Wochen.
Doku-Aufbau
VVT, TOM, Löschkonzept, AVV — branchenspezifisch und sofort einsetzbar.
Laufende Betreuung
Monatspauschale: DSB-Benennung, Schulungen, Datenpannen, LDI-Kontakt.
So unterstützen wir Sie
Beratung und — wo erforderlich — Benennung als externer DSB, Aufbau der Dokumentation, Prüfung digitaler Tools, Einwilligungstexte und Schulung des Kollegiums. Als CISO einer Kommunalverwaltung kenne ich den öffentlichen Bildungsbereich aus der Praxis.
- Prüfungsfeste DokuVVT, TOM, AVV — abgestimmt auf Aufsicht & Audit
- Mitarbeiter-SchulungPflichtschulung digital oder vor Ort
- Datenpannen-Hotline72-Stunden-Frist nach Art. 33 — wir übernehmen
- Persönlicher AnsprechpartnerDirekt erreichbar, kein Ticketsystem
Für diese Branche entsteht ein passgenaues DSGVO-Vorlagen-Paket — die gleichen prüfungsfesten Vorlagen, die in der Beratung verwendet werden, zugeschnitten auf Ihre Praxis. Schon jetzt erhältlich: das allgemeine DSGVO-Kit.
Erstgespräch — kostenlos & unverbindlich
Erste Beratung kostenlos: Wir klären, ob ein externer Datenschutzbeauftragter für Sie Pflicht oder sinnvoll ist — ohne Vertriebsdruck.
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